Immobilien vermieten

Was bedeutet das Bestellerprinzip für Sie als Wohnungsvermieter?

Bei Wohnungsmietverträgen gilt ab dem 1.6.2015 bei der Zahlung der Maklerprovision das sogenannte “Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass in den allermeisten Fällen im Gegensatz zur vorherigen Praxis, der Vermieter die Maklercourtage zu entrichten hat.

Wir bieten Ihnen nachfolgenden Service pauschal für eine Netto-Kaltmiete zzgl. MwSt.:

  • Marktgerechte Mietpreisfindung, sofern gewünscht
  • Erstellung eines professionellen Exposés
  • Insertion der Wohnung auf den relevanten Internetportalen
  • Aufstellung eines Vermietungsschildes, sofern gewünscht
  • Terminierung und Durchführung der Wohnungsbesichtigungen
  • Vorauswahl und Vorstellung potentieller Mietinteressenten
  • Erstellung von Mietverträgen die stets dem aktuellen Mietrecht entsprechen
  • Wohnungsübergabe inkl. Erstellung eines Übergabeprotokolls und bildlicher Dokumentation

Lassen Sie sich von unserem Leistungsangebot überzeugen!

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